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Gleichwertigkeitsbescheinigung FH-Diplom und Master of Science

Schon lange steht die Frage im Raum, ob es eine Umwandlung des altrechtlichen FH-Diploms in einen Mastertitel (MSc) gibt. Die Verhandlungen zwischen BBT und SBAP. In dieser Sache sind immer noch im Gange. Bis zu einer definitiven Regelung dieser Frage (voraussichtlich im Frühjahr 2009) bieten wir Ihnen folgende Lösung an:

 

Inhaberinnen und Inhaber eines FH-Diploms in Angewandter Psychologie der ehemaligen HAP können ab sofort bei Bedarf beim Departement Angewandte Psychologie der ZHAW, Frau Elsbeth Malacrida, Minervastrasse 30, Postfach, CH-8032 Zürich, E-Mail: Elsbeth Malacrida eine sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung beantrage (beilegen: Kopie des Diplomes und die EDK-Anerkennung als FH-Diplom; Angabe zum Wohnort und Geburtsdatum). Diese Gleichwertigkeitsbescheinigung dient v.a. der Zulassung zu Weiterbildungen, welche einen konsekutiven Masterabschluss voraussetzen und hilft bei Bewerbungen auf Stellen, für die der Masterabschluss in Psychologie als Voraussetzung angegeben wird, berechtigt aber nicht zum Führen des Titels MSc in Applied Psychology.

 

Für das Ausstellen der Gleichwertigkeitsbescheinigung (deutsch und englisch) wird der Betrag von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.