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Zulassungs- & Teilnahmebedingungen

Anmeldung 

Ihre Anmeldung zu einem Weiterbildungsprogramm wird von uns bestätigt und ist danach definitiv. Sowohl schriftliche als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Die definitive Aufnahme in ein Programm unterliegt den spezifischen Zulassungsbedingungen. Diese sind den jeweiligen Detailprogrammen zu entnehmen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.

Für Teilnehmende, die „sur Dossier“ ohne Hochschulabschluss (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Universität) zu einem MAS Weiterbildungs-Masterstudiengang zugelassen werden, ist die ergänzende Teilnahme am Weiterbildungskurs „Wissenschaftsbasiertes Arbeiten“ obligatorisch. Der Weiterbildungskurs „Wissenschaftsbasiertes Arbeiten“ wird mehrmals jährlich durchgeführt. Weitere Informationen (Durchführungstermine, Kosten, Inhalte, etc.) erhalten Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens.

 

Zahlungsbedingungen und Abmeldung

Die Zahlung von Weiterbildungskursen (WBK) mit einer Dauer bis zu 5 Kurstagen ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu leisten. Bei umfangreicheren Weiterbildungsangeboten gelten die in den Informationsbroschüren veröffentlichten Zahlungsmodalitäten. Bei einer Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn wird bei WBK mit bis zu 5 Kurstagen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- berechnet. Bei einer Abmeldung von weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird bei WBK mit bis zu 5 Kurstagen die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Bei den übrigen WBK sowie bei CAS und DAS wird bei einer Abmeldung bis 8 Wochen vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von CHF 350.- berechnet. Bei MAS wird bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- fällig. Bei einer Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden bei WBK mit mehr als 5 Kurstagen, bei CAS, DAS und MAS 20% der gesamten Teilnahmegebühr verrechnet. Bei einer Abmeldung von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn werden 40 % der gesamten Teilnahmegebühr verrechnet. Bei Abmeldung nach Kursbeginn, Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme sind 65% der gesamten Teilnahmegebühr zu entrichten, wobei nach Besuch von mindestens der Hälfte der Weiterbildung die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet wird. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei unseren umfangreichen Weiterbildungsprogrammen empfehlen wir den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.

 

Ergänzende Bedingungen zu den Weiterbildungs-Lehrgängen MAS, DAS und CAS entnehmen Sie bitte den entsprechenden Detailprogrammen.

 
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Weiterbildung an der ZHAW gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.